 "Mit dem Bauvorhaben darf ein Monat nach Eingang der Bauunterlagen bei der Gemeinde begonnen werden"! Man beachte: Eingang 30.06.2009 und Eingangsbestätigung 04.08.2009, also könnten wir theoretisch anfangen, wenn wir nun nicht noch auf die Bewilligung der öffentlichen Mittel warten müßten.
"Mit dem Bauvorhaben darf ein Monat nach Eingang der Bauunterlagen bei der Gemeinde begonnen werden"! Man beachte: Eingang 30.06.2009 und Eingangsbestätigung 04.08.2009, also könnten wir theoretisch anfangen, wenn wir nun nicht noch auf die Bewilligung der öffentlichen Mittel warten müßten.
 ...geht doch :-)
...geht doch :-)
 
 
2 Kommentare:
Na endlich! :-)
Hi Rainer,
wurd ja mittlerweile auch mal Zeit, dass was positives bei uns reinschneit :-)
Viele Grüße
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