Da isse...
"Mit dem Bauvorhaben darf ein Monat nach Eingang der Bauunterlagen bei der Gemeinde begonnen werden"! Man beachte: Eingang 30.06.2009 und Eingangsbestätigung 04.08.2009, also könnten wir theoretisch anfangen, wenn wir nun nicht noch auf die Bewilligung der öffentlichen Mittel warten müßten.
...geht doch :-)
2 Kommentare:
Na endlich! :-)
Hi Rainer,
wurd ja mittlerweile auch mal Zeit, dass was positives bei uns reinschneit :-)
Viele Grüße
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